30.07.10 0:56
§1 Anmeldung

§ 1.1
Bei der Anmeldung werden die AGB's automatisch akzeptiert.

§ 1.2
Inaktive Accounts ( bei mehr als 2 Monaten Inaktivität) können jederzeit ohne Ankündigung gelöscht werden.


§ 1.3
Der User / Sponsor oder Seitenbetreiber - hier Forced-Ad.de - kann die Anmeldung jederzeit wiederrufen und den Account kündigen


§1.4
Pro Person ist nur ein Account erlaubt. Über diesen können alle Webseiten verwaltet werden


§ 2. Werbecode

§ 2.1
Der Code der einzelnen Werbemittel muss unverändert und sofort sichtbar auf der Startseite eingebaut sein. Hierzu zählen Popups,Layer und Bannerkampagnen.

§ 2.2
Folgende Seiten sind von der Aufnahmen ausgeschlossen. Mailtausch und Loseseiten (diese können gerne unser Losenetzwerk http://www.adminlose.de nutzen),
sowie Rassistische,Pornographische,Under Construction und Clanseiten.

§ 2.3
Wenn sich eines unserer Werbemittel auf Ihrer Seite befindet, darf diese nicht mit trafficgenerierenden Werbeformen beworben und somit Guthaben erschlichen werden (ausgenommen sind natürlich alle Forcedwerbemittel).

§ 2.4
Besucher Ihrer Seite dürfen nicht dazu animiert werden unsere Werbemittel anzuklicken (ausgenommen sind natürlich alle Forcedwerbemittel).


§3 Haftung

§ 3.1
Für Gewinnausfälle durch z.B Serverabstürze oder ähnliche technische Probleme kann nicht gehaftet werden.

§3.2
Für Links und Verweise in unseren Werbemitteln wird ebenfalls nicht gehaftet.

§4 Gutschriften

§4.1
Gutschriften werden nach Beantragung innerhalb von maximal 4 Wochen überwiesen.

§5 Zusatz

§4.1 Jeder User / Sponsor ist für die korrekte Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Alle Gutschriften und Rechnungen erfolgen rein Netto.

§4.2 Die AGB können jederzeit geändert werden.
In diesem Fall erhalten sie einen Newsletter mit allen aktuellen Änderungen


§6 Salvatorische Klausel

§6.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



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